Zentrale Stelle für Studiengangsentwicklung (ZeSSt) in Landau
Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen
Im laufenden Studienbetrieb stellt sich manchmal heraus, dass Änderungen an bestehenden Studiengängen notwendig sind. Diese können Modulbeschreibungen, die Prüfungsordnung und die Kapazitätsberechnung betreffen und, wenn es sich um wesentliche Änderungen am Konzept oder am Profil eines Studiengangs handelt, sogar eine erneute Akkreditierung bedingen. Daneben ergibt sich manchmal der Bedarf, einen neuen Studiengang einzuführen oder einen alten aufzuheben.
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist in solchen Fragen die Zentrale Stelle für Studiengangsentwicklung (ZeSSt). Die ZeSSt koordiniert Prozesse zur Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen in Landau. Als Basis fungiert jeweils ein Eckpunktepapier, in dem die Antragsteller wesentliche Informationen zu ihrem Einführungs-, Änderungs- oder Aufhebungsvorhaben darlegen. Die darin enthaltenen Angaben dienen der Planung des jeweiligen Prozesses und werden bei Gremienentscheidungen zur Information zur Verfügung gestellt.
Vorlagen für das Eckpunktepapier und ggf. weitere erforderliche Unterlagen finden Sie bei den jeweiligen Prozessen unter "Instrumente und Dokumente".
Hilfestellungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen
Möchten Sie Änderungen an einem Studiengang vornehmen oder einen Studiengang entwickeln, so finden Sie hier einige erste Hilfestellungen. Die Arbeitshilfe "Wie und wann kann ich die Modulbeschreibung ändern?" bietet eine erste Orientierung, welche Wechselwirkungen zwischen dem Modulhandbuch, der Prüfungsordnung und der Kapazitätsberechnung eines Studiengangs bestehen. Die formalen Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen erläutern, welche Maßgaben bei der Gestaltung von Studiengängen zu beachten sind.
Schließlich können Sie auch die Beratungsangebote der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle wahrnehmen. Hinzuweisen ist insbesondere auf den Leitfaden für die Formulierung von Qualifikationszielen.
Untenstehend können Sie sich zudem über das konkrete Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen bei Änderungen, Einführungen und Aufhebungen von Studiengängen informieren. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ZeSSt gerne jederzeit zur Verfügung.
Kontakt
Einen neuen Studiengang entwickeln und einführen
Das Vorhaben, einen neuen Studiengang in Ladau einzuführen, ist frühstmöglich in der Konzeptphase bei der ZeSSt anzuzeigen. Schicken Sie uns dazu per E-Mail die Anzeige des Vorhabens und fügen Sie Basisinformationen zur Studiengangsinitiative an. Beachten Sie bitte, dass für die Einführung eines Studiengangs ein großer zeitlicher Vorlauf einzukalkulieren ist.
Folgende Unterlagen sind zunächst bei der ZeSSt einzureichen:
Eckpunktepapier zur Einführung von Studiengängen (nach vorheriger Absprache mit ZeSSt)
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter Fachbereiche / zentraler Einrichtungen zum Vorhaben
Bei Kooperationen: Bestätigung des/der Kooperationspartner/s über die Beteiligung
ggf. weitere Informationen zum geplanten Studiengang
Die ZeSSt legt nach Einreichung des Eckpunktepapiers die weiteren Prozessschritte fest. Vor der detaillierten Ausarbeitung der Studiengangsunterlagen wird die Initiative der Hochschulleitung und dem Senat bzw. lokalen Senatsausschussdem vorgestellt. Nähere Informationen zum Prozessablauf bietet Ihnen die Handreichung zur Einführung von Studiengängen.
Bitte beachten: Für die Einführung von weiterbildenden Studiengängen gilt ein anderes Verfahren. Eine Übersicht finden Sie in der Handreichung zur Einführung von weiterbildenden Studiengängen.
- Eckpunktepapier Einführung von Studiengängen
- Handreichung zum Prozess "Einführung/Änderung von Studiengängen"
- Handreichung zur Einführung von weiterbildenden Studiengängen
- siehe auch unter "Hilfestellungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen"
Einen Studiengang ändern
Stellt sich im Laufe des Studienbetriebs heraus, dass Änderungen eines Studiengangs notwendig sind, so können sich je nach Art der Änderung unterschiedliche Änderungsprozesse ergeben bis hin zur Notwendigkeit einer anschließenden, erneuten Akrreditierung. Einen Überblick darüber, welche Änderung welche Prozessschritte und welche Prozessdauer bedingt, finden Sie in den Vorgaben für den Prozessverlauf bei Studiengangsänderungen.
Planen Sie Änderungen an einem Studiengang in Landau, sind diese bei der ZeSSt anzuzeigen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass hierbei der den Studiengang anbietende Fachbereich sowie ggf. weitere beteiligte Instanzen in das Änderungsvorhaben zu involvieren sind. Dies können sein:
- Leitende anderer Studiengänge bei polyvalenter Nutzung von Studiengangsinhalten
- Zentrale Einrichtungen, deren Angebote Sie nutzen (z.B. KSB für Schlüsselkompetenzen)
- Weitere interne oder externe Kooperationspartner (z.B. Vertragspartner anderer Hochschulen)
- Zentren für Lehrerbildung
- gemeinsamer Ausschuss Zwei-Fach-Bachelor
Berücksichtigen Sie für Ihre Planung bitte auch, dass die Umsetzung der Änderung je nach Umfang und Auslastung der zentralen Stellen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vor Reakkreditierung informiert Sie die ZeSSt etwa ein Jahr vorher über die Möglichkeit, Änderungen am Studiengang vorzunehmen. Eine Übersicht, wann welche Studiengänge akkreditiert werden, finden Sie in der Zeitplanung der internen Akkreditierungsverfahren 2017-2023.
Für einen Änderungswunsch sind zunächst folgende Unterlagen bei der ZeSSt einzureichen:
Eckpunktepapier Studiengangsänderung
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter oder von den Änderungen betroffener Instanzen zum Vorhaben
Bei Lehramt: E-Mail Bestätigung (ggf. Stellungnahme) des zuständigen Zentrums für Lehrerbildung
Die ZeSSt prüft auf Basis Ihrer Angaben, welcher Art die geplante Änderung ist und legt daraufhin fallspezifisch die weiteren Schritte fest. Den Ablauf von Änderungsprozessen finden Sie dargestellt in der Handreichung "Einführung und Änderung von Studiengängen".
- Handreichung zum Prozess "Einführung und Änderung von Studiengängen"
- Kurzübersicht zum Prozess "Änderung von Studiengängen"
- Eckpunktepapier Studiengangsänderung
- siehe auch unter "Hilfestellungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen"
Einen Studiengang aufheben
Die Initiative zur Aufhebung eines Studiengangs in Landau kann von verschiedenen Seiten ausgehen. Bei der Planung sind im Vorfeld alle am Studiengang ggf. beteiligten Instanzen (für Beispiele siehe Änderungen von Studiengängen, Planung) in das Vorhaben zu involvieren.
Beachten Sie bitte für Ihre zeitliche Planung, dass spätestens zum 30. November des Jahres vor dem Studienjahr der geplanten Aufhebung ein Senatsbeschluss zur Aufhebung vorliegen muss. Daraus ergibt sich, je nach Dauer der vorab nötigen Abstimmungen und Prüfungen, eine Verfahrensdauer von mindestens 18 Monaten.
Folgende Unterlagen sind zunächst bei der ZeSSt einzureichen:
Eckpunktepapier für die Aufhebung von Studiengängen
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichs zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter oder von den Änderungen betroffener Fachbereiche/Instanzen zum Vorhaben
Nach der Anmeldung bei der ZeSSt wird zunächst eine Kapazitätsberechnung zu den Auswirkungen der Aufhebung erstellt und der Hochschulleitung zur Entscheidung vorgelegt. Die weiteren Verfahrensschritte werden von der ZeSSt festgelegt. Eine Orientierung über den weiteren möglichen Ablauf bietet Ihnen die Handreichung zum Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen.
Eckpunktepapier Aufhebung von Studiengängen
Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen
siehe auch unter "Hilfestellungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen"
Kooperationsverträge, die Studium und Lehre betreffen
Bei Fragen bitte direkt an die ZeSSt (refssl-zesst[at]rptu.de) wenden.