Besondere Lebenslagen
Schwanger im Studium
Die RPTU trägt Sorge dafür, dass durch Ihr Studium für Sie und Ihr Kind keine Gefährdung entsteht. Das bedeutet, dass möglicherweise gefährdende Veranstaltungen für Sie tabu sind. Dabei kann es sich um Veranstaltungen handeln, bei denen Sie mit chemischen Stoffen hantieren (z. B. im Labor), Erschütterungen ausgesetzt sind (z. B. Sport) oder durch Kontakte gefährdet werden könnten (z. B. Schulpraktika).
Eine generelle Gefährdung stellt weiterhin die Infektion mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) dar. Daher ist schwangeren Studentinnen vom Besuch von Lehrveranstaltungen abzuraten. Wenn Sie sich trotzdem zur Teilnahme entscheiden, empfiehlt die RPTU dringend das Tragen einer FFP 2 Maske, ggf. mit Ventil für besseren Tragekomfort.
Bitte teilen Sie uns Ihre Schwangerschaft in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihres Kindes frühzeitig mit, damit wir Sie gut beraten können zu Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Beurlaubung, Elternzeit.
Besondere Belastungssituationen
Das Studierendenwerk bietet Ihnen Beratung zur Studienfinanzierung und kann auch kurzfristige finanzielle Entlastung durch Mensa-Marken oder Soforthilfe bieten. Hier erhalten Sie auch kostenlose psychologische und Sozialberatung.
Studieren mit Familie
Wer im Studium Kinder betreut oder nahe Angehörige pflegt, kann sich dafür beurlauben lassen.
Während einer Beurlaubung dürfen keine Studienleistungen erbracht werden.
Für die Betreuung von Kindern bietet es sich daher an, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Beide Elternteile können bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Elternzeit für bis zu 3 Jahre nehmen, maximal 24 Monate davon können bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.
Während der Elternzeit können Sie Studienleistungen erbringen. Die Fachsemester zählen weiter, aber Fristen für die Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen werden ausgesetzt und laufen erst nach Ende der Elternzeit weiter.
An beiden Standorten unterstützt Sie der Familien-Service mit kostenloser Kinderbetreuung und weiteren Projekten für eine familiengerechte Hochschule.
Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Beim Nachteilsausgleich geht es darum, die Chancengleichheit zu gewährleisten.
Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender in Kaiserslautern:
Dr.-Ing. Parya Memar
Gebäude 47
Raum 620
Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 (0)631 205 4002
E-Mail: parya.memar(at)rptu.de
Beauftrager für die Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in Landau:
Dr. Christoph Dönges
Gebäude: XY
Raum: 319
Tel.: +49 (0)6341 280 36733
E-Mail: doenges(at)uni-landau.de
Sprechstunde: Mittwochs 10:00
Infos Mutterschutz und Elternzeit
Handreichung mit Informationen Mutterschutz und Elternzeit im Studium (pdf)
Meldung einer Schwangerschaft an die RPTU in Kaiserslautern (pdf)
Studierende am Campus Landau melden ihre Schwangerschaft bitte an das Studierendensekretariat studld[at]uni-landau.de
Studierende mit einer nachgewiesenen / diagnostizierten Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich (Anpassung der Prüfungsmodalitäten)