Abmeldung
Eine Prüfungsabmeldung kann innerhalb der festgelegten Abmeldefrist ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie Ihre Fristen im jeweiligen Studiengang (siehe Prüfungsordnungen Standort Landau und Standort Kaiserslautern).
Zu Beachten:
- Einhaltung der Abmeldefrist (siehe "Abmeldefristen")
- Prüfungsabmeldung erfolgt in der Regel über die Selbstbedienungsfunktion (QIS / KLIPS)
- Bei Wiederholungen/Problemen mit dem QIS / KLIPS kann eine Prüfungsabmeldung innerhalb der Rücktrittsfrist auch persönlich oder schriftlich (Post/E-Mail) im Prüfungsamt des jeweiligen Standorts erfolgen.
Wichtig:
Sollte die Abmeldung im QIS / KLIPS nicht möglich sein oder eine Fehlermeldung angezeigt werden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Bei Fehlermeldungen senden Sie uns bitte auch Screenshots als Nachweis der Störung.