Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an ausländischen Hochschuleinrichtungen. Wenn Sie im Hochschulbereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+ Programmland unterrichten, solange eine Partnerschaft mit der RPTU vorhanden ist. Informieren Sie sich hier über die Austauschmöglichkeiten für Dozent:innen.
Wer kann teilnehmen?
Der folgende Personenkreis kann über Erasmus+ Dozentenmobilität gefördert werden:
• Dozent:innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur RPTU stehen
• Dozent:innen ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte
• Emeritierte Professor:innen und Lehrende im Ruhestand
• Wissenschaftliche Mitarbeitende
• Unternehmenspersonal (Incoming)
Weitere Voraussetzungen
• Sie sind an der RPTU tätig
• Die Personalmobilität muss in einem Programmland des Erasmus+-Programms stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule noch das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist
• Eine Erasmuspartnerschaft mit Ihrer gewünschten Gasteinrichtung ist vorhanden
• Der geplante Aufenthalt dauert mind. 2 und max. 60 Tage
• Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage) wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage
• Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Die folgenden Länder sind Programmländer des Erasmus-Programms:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich*
*zeitlich begrenzt, sprechen Sie uns an
Sie können nach möglichen Partneruniversitäten über das Mobility Online Portal suchen:
*Tipp: Bei der Vorselektion beliebigen Studiengang eingeben!
Wenn Sie Ihre gewünschte Partneruniversität ausgesucht haben, nehmen Sie Kontakt mit der RefIntA oder mit der Partneruni direkt auf.
Sie können nach möglichen Partneruniversitäten über das Mobility Online Portal suchen:
*Tipp: Bei der Vorselektion beliebigen Studiengang eingeben!
Wenn Sie Ihre gewünschte Partneruniversität ausgesucht haben, nehmen Sie Kontakt mit der RefIntA oder mit der Partneruni direkt auf.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission/Nationalagentur DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden je nach Entfernung zum Zielort bezuschusst. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Die Höhe der Förderung wird je nach Entfernung und Projektjahr berechnet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Arbeitsprogramm für eine Mobilität sollte hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Bescheinigung der Gasthochschule mit Angaben zu Beginn und Ende eines Aufenthalts ist nach dem Aufenthalt an die RefIntA einzureichen.
Sonderförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung sowie Alleinerziehende mit Kind können eine Sonderförderung bzw. einen Sonderzuschuss beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der RefIntA.
Hinweis zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fahrt- und Aufenthaltskosten werden individuell je nach Zielland, Entfernung, Projektjahr, und Aufenthaltsdauer als Stückkosten berechnet. Die Förderung wird vor dem Auslandsaufenthalt als Einmalzahlung ausbezahlt und ist unabhängig von tatsächlich angefallene Kosten. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres geplanten Aufenthalts kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU Kommission/Nationalagentur DAAD als Stückkosten bezuschusst werden.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden je nach Entfernung zum Zielort bezuschusst. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Die Höhe der Förderung wird je nach Entfernung und Projektjahr berechnet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Aufenthaltskosten
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Arbeitsprogramm für eine Mobilität sollte hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Eine Bescheinigung der Gasthochschule mit Angaben zu Beginn und Ende eines Aufenthalts ist nach dem Aufenthalt an die RefIntA einzureichen.
Sonderförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderung sowie Alleinerziehende mit Kind können eine Sonderförderung bzw. einen Sonderzuschuss beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der RefIntA.
Hinweis zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fahrt- und Aufenthaltskosten werden individuell je nach Zielland, Entfernung, Projektjahr, und Aufenthaltsdauer als Stückkosten berechnet. Die Förderung wird vor dem Auslandsaufenthalt als Einmalzahlung ausbezahlt und ist unabhängig von tatsächlich angefallene Kosten. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres geplanten Aufenthalts kontaktieren Sie bitte die RefIntA.
Vor dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen vor dem Aufenthalt eingereicht werden:
- Offizielle Einladung der Partneruniversität (als Brief oder E-Mail)
- Dienstreiseantrag
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
Nach dem Aufenthalt
Die folgenden Dokumente müssen nach dem Aufenthalt (innerhalb 2 Wochen) eingereicht werden:
- Aufenthaltsbestätigung
- EU-Survey Onlineumfrage
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Landau
Dr. Christian Dorsch
Gebäude I
Raum 5.08
Fortstr. 7
76829 Landau
Telefon: +49 6341 280 33249
E-Mail: dorsch[at]uni-landau.de
Sprechstunde nach Vereinbarung
Kontakt für Mitarbeiter:innen am Campus Kaiserslautern
M.A. Cornelia Noll
Gottlieb-Daimler-Str.
Gebäude 47, Raum 626
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205 4914
E-Mail: noll[at]isgs.uni-kl.de
Sprechstunde:
telefonisch und vor Ort:
Di | Mi | Do |
---|---|---|
10-12 | 10-12 | 10-12 |
nur telefonisch:
Mo | Mi | Fr |
---|---|---|
10-12 | 14-15 | 10-12 |
Erasmus+ Staff Mobility for Teaching – STA
Erasmus+ supports teaching periods at higher education institutions abroad. If you work in higher education, you can spend time teaching at an institution in an Erasmus+ Program Country, as long as the host institution is an active partner of RPTU. Continue reading to find out more about exchange opportunities for lecturers.
Who Can Participate?
The following groups can get funding for a teaching exchange with Erasmus+:
- University professors and lecturers
- Teaching staff
- Emeritus professors and retired lecturers
- Doctoral candidates and post-docs
- Corporate employees (Incoming only)
Other Requirements
- You are employed at RPTU
- There is an active Erasmus+ partnership with your desired host institution
- The planned duration of the teaching exchange is min. 2 days and max. 60 days
- The teaching exchange needs to comprise at least 8 teaching hours in one week or less. After one week (5 days), the minimum number of required hours per day is calculated as follows: 8 hours divided by 5 days multiplied by the number of additional days.
- Receiving a similar fund simultaneously through EU funds is not allowed.
The following countries are Erasmus program countries:
Member countries of the European Union (EU):
Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany , Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden
NON-EU Programm countries:
Great Britain*, Iceland, Liechtenstein, North Macedonia, Norway, Serbia, Turkey
*limited due to Brexit
You can search for possible partner universities by using the Mobility Online Portal
*Tip: Select any given study program (Studiengang) to simplify result output.
When you have found a suitable partner university, where you would like to pursue a teaching exchange, please contact the RefIntA or that partner university directly.
The Erasmus+ Teaching Exchange grant includes travel and accommodation costs, which are calculated by the EU Commission/National Agency DAAD as unit costs.
Travel Costs
The travel costs are granted depending on the calculated distance to the host city. The distance is calculated using the Distance Calculator of the EU Commission. This distance is used as the basis for the calculation of round trip costs to the host city.
The amount of funding is dependent on the distance as well as the current project year. For more information about this please contact the RefIntA.
Accommodation Costs
Accommodation costs are calculated based on the number of days spent abroad. A description of the work to be done during the exchange should be outlined in the Mobility Agreement. A confirmation of the exact beginning and end of the teaching exchange must be submitted to the RefIntA after the exchange has taken place.
Special Funding
Participants with disabilities as well as single parents travelling with child(ren) are eligible for special funding/grants in addition to the regular funding. If this applies to you, please contact the RefIntA prior to your exchange.
Important Information about Funding
The travel and accommodation costs are individually calculated based on several factors, including host country, distance to host city, project year, and length of stay. The funding is paid out as a one-time payment before the exchange begins and is independent of actual incurred costs during the stay. To find out more about the funding of your planned teaching exchange, please contact the RefIntA.
Before the Exchange
The following documents must be submitted before the beginning of the exchange:
- official invitation from the partner university (as letter or email)
- Business Trip Application (Dienstreiseantrag)
- Mobility Agreement
- Grant Agreement
After the Exchange
The following documents must be submitted within two weeks after the end of your exchange:
- Certificate of Attendance
- EU-Survey (online)
Contact Campus Landau
Dr. Christian Dorsch
Building I
Room 5.08
Fortstr. 7
76829 Landau
Phone: +49 6341 280 33249
E-Mail: dorsch[at]uni-landau.de
Consultation by arrangement (via email)
Contact Campus Kaiserslautern
M.A. Cornelia Noll
Gottlieb-Daimler-Str.
Bldg. 47, Room 626
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205 4914
E-Mail: noll[at]isgs.uni-kl.de
Consultation hours:
via phone & in person:
Tue | Wed | Thur |
---|---|---|
10-12 | 10-12 | 10-12 |
via phone:
Mo | Wed | Fri |
---|---|---|
10-12 | 14-15 | 10-12 |